Vorwort

Zum zweiten Mal hat der Lions Förderverein Tecklenburg e. V. ein großes Charity-Event organisiert. Das am 16.09.2023 auf der Freilichtbühne in Tecklenburg veranstaltete Benefizkonzert mit Tom Gaebel erbrachte einen Reinerlös von gut 165.000,00 €, der in voller Höhe der Hospiz- und Jugendarbeit im Tecklenburger Land zugutekommen soll. In dem nachfolgenden FAQ möchten wir aufzeigen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Fördermittel aus diesem „Topf“ zu erhalten.

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

  • Vereine, Selbsthilfegruppen und Institutionen, die soziale, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen.
  • Sie sollen im Regelfall ihren Sitz im Altkreis Tecklenburg haben. Bei einem Sitz in einem angrenzenden Gebiet muss gewährleistet sein, dass die Aufgabenwahrnehmung des Antragstellers zu nicht unwesentlichen Teilen auch Bürgerinnen und Bürgern des Tecklenburger Landes zugutekommt.

Welche Projekte/Maßnahmen können gefördert werden?

Die Mittel stehen ausschließlich für die Hospiz- und Jugendarbeit zur Verfügung. Geeignete Projekte/Maßnahmen sollten, was die Zielsetzungen anbelangt, nachhaltig angelegt sein. Bei der Förderung der Jugendarbeit reicht das Spektrum von der Unterstützung bedürftiger Gruppen von Kindern und Jugendlichen bis hin zu Projekten/Maßnahmen, die der (gesellschafts-) politischen Bildung dienen.

Gefördert werden u. a.:

  • Projekte/Maßnahmen, die geeignet sind, coronabedingten Defiziten bei Kindern und Jugendlichen entgegenzuwirken;
  • Projekte/Maßnahmen mit integrativem und/oder inklusivem Charakter;
  • Projekte/Maßnahmen für Kinder und Jugendliche, die einem besonderen Schutzbedarf unterliegen;
  • Projekte und Maßnahmen mit mehrdimensionalen Zielen (z. B. Verbindung der Förderung der Jugendarbeit mit Zielen des Natur- und Klimaschutzes);
  • Weiterbildungsmaßnahmen für ehrenamtlich Tätige zum Zwecke einer sachgerechten Aufgabenwahrnehmung.

Was wird nicht gefördert?

  • Bauliche Maßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Laufende Betriebsausgaben oder Verwaltungskosten werden ebenfalls nicht bezuschusst, es sei denn, es handelt sich um Aufwendungen für Weiterbildungsmaßnahmen, die ehrenamtlich Tätige zu einer sachgerechten Aufgabenwahrnehmung befähigen sollen.
  • Von der Förderung ausgeschlossen ist auch die Anschaffung von Gegenständen, Anlagen und dergl., die nicht unmittelbar der Aufgabenerfüllung des Antragstellers dienen.

Welche weiteren Voraussetzungen müssen für eine Förderung gegeben sein?

  • Unter Berücksichtigung etwaiger Fördermittel des Lions Fördervereins muss die Gesamtfinanzierung des Projektes/der Maßnahme – so weit wie möglich unter Inanspruchnahme öffentlicher Zuschüsse und unter Einbindung von Eigenmitteln – sichergestellt sein und nachgewiesen werden. Die Gesamtfinanzierung kann auch durch anderweitige Sponsoren- oder Spendengelder gewährleistet sein.
  • Im Regelfall sollen mindestens 20 v. H. der Kosten des Projektes bzw. der Maßnahme durch den Antragsteller selbst oder durch einen ihm nahestehenden Förderverein aufgebracht werden.

In welcher Höhe können Mittel beansprucht werden?

  • Die Art und Weise und die Höhe der Förderung werden individuell und in Abhängigkeit vom Projekt und seiner Zielsetzung festgesetzt. Es gibt weder eine fixe Betragsgröße noch einen festen „Vom-Hundert-Satz“ für die Förderung.

Was wird nicht gefördert?

  • Bauliche Maßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Laufende Betriebsausgaben oder Verwaltungskosten werden ebenfalls nicht bezuschusst, es sei denn, es handelt sich um Aufwendungen für Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Aufgabenwahrnehmung durch geeignete Personen erforderlich sind.
  • Von der Förderung ausgeschlossen ist auch die Anschaffung von Gegenständen, Anlagen und dergl., die nicht unmittelbar der Aufgabenerfüllung des Antragstellers dienen.

Wie und wo kann ein Antrag auf Förderung gestellt werden und was muss der Antrag auf Förderung beinhalten?

Die Antragstellung erfolgt über ein PDF-Dokument (Link), das über die Internetseite des Lions Clubs zur Verfügung gestellt wird. Das ausgefüllte PDF-Dokument ist weiterzuleiten an:

info@lions-club-Tecklenburg.de

Neben den erforderlichen formellen Angaben muss der Antrag insbesondere folgende Informationen enthalten:

  • Beschreibung und Zielsetzung des Projektes/der Maßnahme;
  • Konkrete Zielgruppe des Projektes/der Maßnahme, Anzahl der Personen, die durch das Projekt/die Maßnahme gefördert werden;
  • Dauer des Projektes;
  • Kosten des Projektes und vorgesehene Finanzierung einschließlich Eigenanteil;
  • Höhe des über den Lions Förderverein beantragten Zuwendungsbetrages.

Wie geht es nach der Antragstellung weiter?

Nach Vorliegen aller notwendigen Angaben und entsprechender Prüfung des Antrages teilen wir unsere Entscheidung dem Antragsteller zeitnah mit.

Bei einem positiven Bescheid stehen die Fördermittel auf Abruf zur Verfügung. Eine zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel ist vorab nachzuweisen. Bei als gemeinnützig anerkannten Vereinen ist eine gültige Zuwendungsbestätigung einzureichen.

Der Lions Förderverein legt Wert darauf, bei Presseveröffentlichungen über das Projekt bzw. über die Maßnahme und auf der Homepage des Antragstellers als Förderer genannt zu werden. Einen gemeinsamen Pressetermin für die Spendenübergabe behalten wir uns vor.

Wer ist Ansprechpartner für weitere Fragen?

Jens Schildwächter (Sekretär)

☎  0151 163 418 36

info@lions-club-tecklenburg

Förderantrag.pdf

Der Förderantrag kann hier als PDF heruntergeladen werden